Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CONTISPACE und unseren Kunden sowie Kooperationspartnern.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung zustande.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungen und Lieferung

(1) CONTISPACE erbringt Leistungen im Bereich modulare Containerlösungen gemäß den spezifischen Vereinbarungen mit dem Kunden oder Kooperationspartner.

(2) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer und sonstiger Nebenkosten.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

§5 Gewährleistung und Haftung

(1) CONTISPACE gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

(2) Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

§6 Geistiges Eigentum

(1) Alle im Rahmen des Vertrags erstellten Werke, einschließlich Pläne, Skizzen und ähnliche Materialien, sind geistiges Eigentum von CONTISPACE und unterliegen dem Urheberrechtsschutz.

(2) Die Nutzung dieser Materialien durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CONTISPACE.

§7 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§9 Kooperationen und Containerangebote auf der CONTISPACE-Plattform

(1) Diese Abschnitte gelten für Kooperationspartner, die über die CONTISPACE-Plattform Container anbieten.

§9.1 Verantwortlichkeiten der Kooperationspartner

(1) Kooperationspartner verpflichten sich, alle relevanten Informationen über die von ihnen angebotenen Container wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen.

(2) Die Kooperationspartner garantieren, dass die angebotenen Container den geltenden Sicherheitsstandards und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

§9.2 Qualitätssicherung

(1) CONTISPACE behält sich das Recht vor, die Qualität der von Kooperationspartnern angebotenen Container zu überprüfen und diese gegebenenfalls von der Plattform zu entfernen, sollten sie unseren Qualitätsstandards nicht entsprechen.

§9.3 Provisionen und Gebühren

(1) Für die Vermittlung von Geschäften über die CONTISPACE-Plattform werden zwischen CONTISPACE und dem Kooperationspartner im Vorfeld vereinbarte Provisionen oder Gebühren erhoben.

(2) Die genauen Konditionen werden in separaten Verträgen zwischen CONTISPACE und dem Kooperationspartner festgelegt.

§9.4 Marketing und Werbung

(1) CONTISPACE darf die Container und Dienstleistungen der Kooperationspartner im Rahmen seiner Marketingaktivitäten verwenden und bewerben.

(2) Kooperationspartner dürfen die Zugehörigkeit zu CONTISPACE in ihren eigenen Marketingmaterialien unter Einhaltung der Markenrichtlinien von CONTISPACE nutzen.

§9.5 Haftungsbeschränkung

(1) CONTISPACE haftet nicht für Mängel oder Schäden, die direkt durch die von Kooperationspartnern angebotenen Containern entstehen.

(2) Kooperationspartner sind für alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den von ihnen bereitgestellten Containern verantwortlich.

§9.6 Beendigung der Kooperation

(1) Die Kooperation kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden.

(2) Die genauen Kündigungsfristen werden in separaten Verträgen zwischen CONTISPACE und dem Kooperationspartner festgelegt.

(3) Bei Beendigung der Kooperation verpflichten sich die Kooperationspartner, alle ausstehenden Geschäfte ordnungsgemäß abzuwickeln.

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